Einführung in die Wappenkunde
Der Kurier vom 02.03.2005
Wilhelm Georg Gremmelmaier
sprach im Sulzfelder Bürgerhaus
Sulzfeld (id) Der Arbeitskreis Genealogie im Heimatverein Kraichgau veranstaltete in Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Sulzfeld sowie der Gemeindeverwaltung Sulzfeld einen Vortragsabend zum Thema “Einführung in die Wappenkunde - Entwicklung der bürgerlichen Familienwappen und Beratung bei der Gestaltung eines neuen Familienwappens" im Sulzfelder Bürgerhaus. Als Referent fungierte der Wappenfachmann Wilhelm Georg Gremmelmaier aus Stutensee/Büchig, dessen Vorfahren aus Sulzfeld stammen. Einleitende Worte übermittelten Ahnenforscher Klaus Rupp sowie Hauptamtleiter Bernfried Hettler.
Wappen sind während der Kreuzzüge entstanden. Als individuelles Erkennungszeichen erleichterten sie auf Helm, Schild und Fähnlein der in ihrer Rüstung unkenntlichen Ritter, die Unterscheidung von Freund und Feind im Kampf. Die Wappen wurden bald erblich und sogar zu Vertrags- oder Urkundensiegeln umgearbeitet. Dadurch ging der Wappengebrauch seit dem 13. Jahrhundert auch auf nichtritterliche Bevölkerungsteile über. Bis heute hat jeder Bürger das Recht zur Annahme eines Wappens und seiner Führung. Vor 1919 oblag in Deutschland die Genehmigung, Registrierung und Verleihung von Familienwappen staatlichen Organen.
Heute pflegen heraldische Vereine diese Tradition und registrieren und publizieren Familienwappen in vereinseigenen Wappenrollen.
Und wie wussten Ritter in einer Schlacht, wer zu wem gehörte? Um sich im mittelalterlichen Gemetzel zurechtzufinden, bekamen die Kämpfer Zeichnungen unter anderem auf die Hemden gemalt, die sie dann über ihren Kettenhemden trugen. Beispielsweise nutzten sie Kreuz, Querbalken oder Löwen, um sich zu unterscheiden. Es waren nur Merkmale, unterstrich Wilhelm G. Gremmelmaier wörtlich. Er selbst entwirft für Familien neue Zeichen oder Stammbäume.
Die Kämpfer sollten sich voneinander unterscheiden Doch es kamen bereits im elften Jahrhundert Drachen oder Adler auf die Schilder. Diese Tiere kennzeichneten allerdings immer noch keine Familien. Sie sollten Gegnern Angst einjagen.
Wie der Wappenfachmann ausführte, gingen im 14. Jahrhundert erste Ritterwappen auf Eigentümer über. Analog dazu nahmen unter anderem auch Bürger bereits Wappen für ihre Familie an. Noch immer dürfen sich Familien Wappen geben und vererben. Wilhelm Georg Gremmelmaier präsentierte ein Buch, das 20 000 Familienwappen beinhaltet. Das Nachschlagewerk helfe aber nicht, falls jemand prüft, ob seine Familie ein Wappen besitzt. Findet der Suchende nämlich ein Wappen bei seinem Nachnamen, dann muss geprüft werden: Ist der damalige Wappenträger ein Vorfahre? Darin liegt ein Problem. Heraldiker und Genealoge Gremmelmaier: Oft übernehmen Menschen ungefragt ein Wappen. Schild mit Schildfigur, Heim und Helmdecken samt Helmzier gehören für den Heraldiker zu einem Wappen. Doch wie werden Wappen heutzutage entworfen? Es gebe Unternehmen, die beispielsweise nur nach Namen, Beruf und Wohnort fragen und daraus ein Wappen entwerfen. Gremmelmaier konstatiert: Das Wappen soll auf die Familie oder die Familiengeschichte geschrieben werden. Wappen lassen sich vererben, allerdings nur, solange ein Kind den Namen behalte.
Wilhelm Georg Gremmelmaier vermerkte, ein Blick in die Nachbarländer Österreich und der Schweiz zeige, dass dort 80 Prozent aller Bürger ein eigenes Wappen führen.
Bei der Neuannahme eines Familienwappens sei allerdings dafür Sorge zu tragen, dass sich dieses hinreichend von bereits bestehenden Wappen unterscheidet. Ist das beachtet, erwirbt das neu angenommene Wappen einen Rechtsschutz nach § 12 BGB, der sinngemäß einem Unberechtigten die Führung des eigenen Wappens untersagt. Eine diesbezügliche Rechtsprechung stamme schon aus dem Jahr 1880 und sei heute eine gefestigte Rechtsüberzeugung. Die Wappenannahme sei ansonsten keinem Formzwang unterworfen, nur müsse die Absicht zur Wappenführung deutlich werden. Dies könne beispielsweise heißen, das Wappen wird im Briefkopf, Siegel oder Siegelring geführt.
Das neu geschaffene Familienwappen sollte man registrieren lassen. Voraussetzung sei der öffentlich dokumentierte Führungsanspruch. Fast jeder heraldische Verein in Deutschland gebe ein Verzeichnis der neu geschaffenen Familienwappen in Buchform - die so genannte “Wappenrolle" - heraus.
Dieser eingetragene Verein ist selbstlos tätig und erfüllt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die vom Wappen-Löwe geführte Wappenrolle wird in der Regel ein- bis zweijährig in Buchform herausgegeben. Jeder Wappenstifter erhält zusätzlich eine gesiegelte Urkunde - Wappenbrief mit handgemalter farbiger oder Schraffur-Wappenabbildung.
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