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Einführung in die Wappenkunde

Der Kurier vom 02.03.2005
Wilhelm Georg Gremmelmaier
sprach im Sulzfelder Bürgerhaus


Sulzfeld (id) Der Arbeitskreis Genealogie im Heimatverein Kraichgau veranstaltete in Zu­sammenarbeit mit den Heimat­freunden Sulzfeld sowie der Ge­meindeverwaltung Sulzfeld ei­nen Vortragsabend zum Thema “Einführung in die Wappenkun­de - Entwicklung der bürgerli­chen Familien­wappen und Bera­tung bei der Gestaltung eines neuen Familienwappens" im Sulzfelder Bürgerhaus. Als Refe­rent fungierte der Wappenfach­mann Wilhelm Georg Gremmelmaier aus Stutensee/Büchig, des­sen Vorfahren aus Sulzfeld stammen. Einleitende Worte über­mittelten Ahnenforscher Klaus Rupp sowie Hauptamtleiter Bernfried Hettler.
Wappen sind während der Kreuzzüge entstanden. Als indi­viduelles Erkennungszeichen er­leichterten sie auf Helm, Schild und Fähnlein der in ihrer Rüs­tung unkenntlichen Ritter, die Unterscheidung von Freund und Feind im Kampf. Die Wappen wurden bald erblich und sogar zu Vertrags- oder Urkundensiegeln umgearbeitet. Dadurch ging der Wappengebrauch seit dem 13. Jahrhundert auch auf nichtritterliche Bevölkerungsteile über. Bis heute hat jeder Bür­ger das Recht zur Annahme ei­nes Wappens und seiner Füh­rung. Vor 1919 oblag in Deutschland die Genehmigung, Registrierung und Verleihung von Familienwappen staatlichen Organen.
Heute pflegen heraldische Vereine diese Tradition und re­gistrieren und publizieren Familienwappen in vereinseigenen Wappenrollen.
Und wie wussten Ritter in ei­ner Schlacht, wer zu wem gehörte? Um sich im mittelalterli­chen Gemetzel zurechtzufin­den, bekamen die Kämpfer Zeichnungen unter anderem auf die Hemden gemalt, die sie dann über ihren Kettenhemden trugen. Beispielsweise nutzten sie Kreuz, Quer­balken oder Lö­wen, um sich zu unterscheiden. Es waren nur Merkmale, unter­strich Wilhelm G. Gremmelmaier wörtlich. Er selbst entwirft für Familien neue Zeichen oder Stammbäume.
Die Kämpfer sollten sich von­einander unterscheiden Doch es kamen bereits im elften Jahr­hundert Drachen oder Adler auf die Schilder. Diese Tiere kenn­zeichneten allerdings immer noch keine Familien. Sie sollten Gegnern Angst einjagen.
Wie der Wappenfachmann ausführte, gingen im 14. Jahr­hundert erste Ritterwappen auf Eigentümer über. Analog dazu nahmen unter anderem auch Bürger bereits Wappen für ihre Familie an. Noch immer dürfen sich Familien Wappen geben und vererben. Wilhelm Georg Gremmelmaier präsentierte ein Buch, das 20 000 Familienwap­pen beinhaltet. Das Nachschla­gewerk helfe aber nicht, falls je­mand prüft, ob seine Familie ein Wappen besitzt. Findet der Su­chende nämlich ein Wappen bei seinem Nachnamen, dann muss geprüft werden: Ist der damalige Wappenträger ein Vorfahre? Da­rin liegt ein Problem. Heraldiker und Genealoge Gremmelmaier: Oft übernehmen Menschen un­gefragt ein Wappen. Schild mit Schildfigur, Heim und Helmdecken samt Helmzier gehören für den Heraldiker zu einem Wap­pen. Doch wie werden Wappen heutzutage entworfen? Es gebe Unternehmen, die beispielswei­se nur nach Namen, Beruf und Wohnort fragen und daraus ein Wappen entwerfen. Gremmelmaier konstatiert: Das Wappen soll auf die Familie oder die Fa­miliengeschichte geschrieben werden. Wappen lassen sich vererben, allerdings nur, solange ein Kind den Namen behalte.
Wilhelm Georg Gremmelmai­er vermerkte, ein Blick in die Nachbarländer Österreich und der Schweiz zeige, dass dort 80 Prozent aller Bürger ein eigenes Wappen führen.
Bei der Neuannahme eines Familienwappens sei allerdings dafür Sorge zu tragen, dass sich dieses hinreichend von bereits bestehenden Wappen unter­scheidet. Ist das beachtet, er­wirbt das neu angenommene Wappen  einen  Rechtsschutz nach § 12 BGB, der sinngemäß einem Unberechtigten die Füh­rung des eigenen Wappens unter­sagt. Eine diesbezügliche Rechtsprechung stamme schon aus dem Jahr 1880 und sei heute eine gefestigte Rechtsüberzeugung. Die Wappenannahme sei ansonsten keinem Formzwang unterworfen, nur müsse die Ab­sicht zur Wappenführung deut­lich werden. Dies könne bei­spielsweise heißen, das Wappen wird im Briefkopf, Siegel oder Siegelring geführt.
Das neu geschaffene Familien­wappen sollte man registrieren lassen. Voraussetzung sei der öf­fentlich dokumentierte Führungsanspruch. Fast jeder heral­dische Verein in Deutschland gebe ein Verzeichnis der neu geschaffenen Familienwappen in Buchform - die so genannte “Wappen­rolle" - heraus.
Dieser eingetragene Verein ist selbstlos tätig und erfüllt aus­schließlich gemeinnützige Zwe­cke im Sinne der Abgabenord­nung. Die vom Wappen-Löwe geführte Wappenrolle wird in der Regel ein- bis zweijährig in Buchform herausgegeben. Jeder Wappenstifter erhält zusätzlich eine gesiegelte Urkunde - Wap­penbrief mit handgemalter farbi­ger oder Schraffur-Wappenabbildung.

 

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